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   OVG Sachsen-Anhalt, 02.03.2006 - 1 L 7/05   

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OVG Sachsen-Anhalt, 02.03.2006 - 1 L 7/05 (https://dejure.org/2006,27949)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 02.03.2006 - 1 L 7/05 (https://dejure.org/2006,27949)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 02. März 2006 - 1 L 7/05 (https://dejure.org/2006,27949)
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Wird zitiert von ... (12)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2009 - 1 L 40/09

    Zur Ruhensanordnung gemäß § 55 BeamtVG i. V. m. §§ 12a, 14 Abs. 1 und 4 BeamtVG,

    Denn nur für diesem Fall ordnet § 14 Abs. 4 Satz 1 BeamtVG bzw. § 2 Nr. 9 Satz 1 BeamtVÜV an, dass die Versorgung bis zur Höhe des Unterschieds zwischen dem erdienten Ruhegehalt und der Mindestversorgung ruht (Fortführung von: OVG LSA, Beschluss vom 2. März 2006 - Az.: 1 L 7/05 -).

    Das Verwaltungsgericht wende entgegen der Rechtsprechung des beschließenden Senates (Beschluss vom 2. März 2006, Az.: 1 L 7/05) § 14 Abs. 5 Satz 4 BeamtVG auf den Fall des Klägers an.

    Die Gesamtregelung des § 14 Abs. 5 BeamtVG stellt - wie die weitgehend inhaltsgleiche Bestimmung der § 2 Nr. 9 BeamtVÜV - eine weitere Einschränkung bei der Gewährung einer Mindestversorgung gemäß § 14 Abs. 4 BeamtVG dar (vgl. insoweit übereinstimmend: Kümmel/Ritter, BeamtVG, § 14 Rn. 57, 58; Fürst, GKÖD, Teil 3a, Band I, O § 14 Rn. 71, 72; Plog/Wiedow/Lemhöfer/Bayer, BBG/BeamtVG, Band 2, § 14 BeamtVG Rn. 47, 49a, 51; Schütz/Maiwald, Beamtenrecht, Gesamtausgabe B, Band 3, § 14 BeamtVG Rn. 21; siehe im Übrigen: OVG LSA, Beschluss vom 2. März 2006 - Az.: 1 L 7/05 -, veröffentlicht bei juris).

    Es liegt nämlich ein sachlicher Differenzierungsgrund zwischen kommunalen Wahlbeamten und Lebenszeitbeamten in dem Umstand, dass es sich bei Wahlbeamten in der Regel um Beamte auf Zeit handelt und ihre Alimentation daher einer anderweitigen Regelung zugänglich ist, zumal § 2 Nr. 1 Satz 2 BeamtVÜV lediglich bestimmte - zeitlich begrenzte und abgeschlossene - Sonderfälle behandelt und dem Gesetzgeber bei der Frage der Übergangsregelung ein weiter Gestaltungsspielraum zur Verfügung steht, er dabei notwendigerweise bis zu einem gewissen Grade pauschalieren muss und daher insbesondere nicht gehalten ist, im Rahmen einer Übergangsregelung alle denkbaren Sonderfälle zu erfassen (so ausdrücklich: BVerwG, Urteil vom 30. Januar 1997 - Az.: 2 C 36.95 -, DVBl. 1997, 1003 [m. w. N.]; siehe zum Vorstehenden auch: OVG LSA, Beschluss vom 2. März 2006 - Az.: 1 L 7/05 -, veröffentlicht bei juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.10.2011 - 1 L 134/11

    Verfassungskonformität von § 14 Abs. 5 BeamtVG, § 2 Nr. 9 BeamtVÜV -

    Zur Verfassungskonformität (hier: bejaht) der erweiterten Ruhensstellung von Versorgungsbezügen gemäß § 14 Abs. 5 BeamtVG, § 2 Nr. 9 BeamtVÜV beim Aufeinandertreffen von derselben und gesetzlicher Altersrente (Fortsetzung von: OVG Magdeburg, Beschluss vom 2. März 2006 - 1 L 7/05 - Beschluss vom 18. August 2009 - 1 L 40/09 -, nachfolgend: BVerwG, Beschluss vom 14. Juli 2010 - 2 B 109.09 -).(Rn.4).

    Die Regelung des § 2 Nr. 9 BeamtVÜV stellt ebenso wie die hiernach eingeführte Bestimmung des § 14 Abs. 5 BeamtVG - wie der Kläger zutreffend geltend macht - eine weitere Einschränkung bei der Gewährung einer Mindestversorgung dar ( OVG LSA, Beschluss vom 2. März 2006 - 1 L 7/05 -, juris; Beschluss vom 18. August 2009 - 1 L 40/09 -, juris, nachfolgend: BVerwG, Beschluss vom 14. Juli 2010 - 2 B 109.09 -, ZBR 2011, 164; Kümmel/Ritter, BeamtVG, § 14 Rn. 57, 58; Fürst, GKÖD, Teil 3a, Band I, O § 14 Rn. 71, 72; Plog/Wiedow/Lemhöfer/Bayer, BBG/BeamtVG, Band 2, § 14 BeamtVG Rn. 47, 49a, 51; Schütz/Maiwald, Beamtenrecht, Gesamtausgabe B, Band 3, § 14 BeamtVG Rn. 21 ).

    Darüber hinaus gewährleisten § 14 Abs. 5 Satz 3 BeamtVG und § 2 Nr. 9 Satz 3 BeamtVÜV, dass im Fall der erweiterten Ruhensanordnung nach dem jeweiligen Satz 1 der Norm ( vgl. hierzu: OVG LSA, Beschluss vom 2. März 2006 - 1 L 7/05 -, juris; Beschluss vom 18. August 2009 - 1 L 40/09 -, juris ) die Summe aus Versorgung und Rente nicht hinter dem Betrag der Mindestversorgung zuzüglich des Unterschiedsbetrages nach § 50 Abs. 1 BeamtVG zurückbleiben darf.

    Die Senatsrechtsprechung zum früheren Gerichtskostenrecht (insbesondere mit Beschluss vom 2. März 2006 - 1 L 7/05 -, juris) ist damit gegenstandlos.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.2008 - 1 L 166/07

    Die "Kürzung" des so genannten Weihnachtsgeldes in Sachsen-Anhalt ist auch für

    Für die Frage, ob eine Rechtssache besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten aufweist, kommt es nämlich allein auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der Entscheidung über die Zulassung an (vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 2. März 2006 - Az.: 1 L 7/05 - veröffentlicht bei juris [m. w. N.]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2008 - 21 A 2098/06

    Festsetzung der Versorgungsbezüge eines Studienrates bei Versetzung in den

    OVG S.-A., Beschluss vom 2.3.2006 - 1 L 7/05 -, juris; Bayer, in: Plog/Wiedow/ Lemhöfer/Bayer, Kommentar zum Bundesbeamtengesetz mit Beamtversorgungsgesetz, § 14 Rn. 47. .
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2014 - 1 L 99/13

    Rechtsbehelfsbelehrung bei Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs -

    Der Senat hat sich zur Prüfungsreihenfolge in mehreren Entscheidungen - unter Hinweis auf die einschlägige beamtenrechtliche Kommentierung - bereits geäußert (vgl. Beschluss vom 2. März 2006 - 1 L 7/05 -, juris Rdnr. 8; Beschluss vom 18. August 2009 - 1 L 40/09 -, juris Rdnr. 37; Beschluss vom 11. Oktober 2011 - 1 L 134/11 -, juris Rdnr. 7) und festgestellt:.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2008 - 1 L 21/08

    Zur vorübergehenden Erhöhung des Ruhegehaltssatzes gemäß § 14a BeamtVG i. V. m. §

    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht in der angeführten Entscheidung (a. a. O.) auch ausdrücklich erörtert, ob die vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes in Anwendung des Rechtsgedankens aus § 14 Abs. 5 BeamtVG zu begrenzen ist (siehe hierzu: OVG LSA, Beschluss vom 2. März 2006 - Az.: 1 L 7/05 - Beschluss vom 27. September 2007 - Az.: 1 L 180/08 -, jeweils veröffentlicht bei juris; hierauf Bezug nehmend: OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom16. Januar 2008 - Az.: 21 A 2098/06 -, DÖD 2008, 136), wenn die Pflichtversicherungszeiten zu einem höheren Ruhegehaltssatz führten, als dies bei einer vergleichsweisen Berücksichtigung als ruhegehaltfähige Dienstzeit der Fall wäre.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.07.2012 - 1 L 70/11

    Ruhensanordnung gemäß § 55 BeamtVG für Stasi-IM

    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung (vgl. Beschl. v. 02.03.2006 - 1 L 7/05 -, juris; Beschl. v. 11.10.2011 - 1 L 134/11 -, juris) festgestellt, dass die Bestimmung des § 14 Abs. 5 BeamtVG eine weitere Einschränkung bei der Gewährung einer Mindestversorgung darstellt.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.05.2011 - 1 L 18/11

    Bindung des Rechtsmittelgerichts an § 6 Abs 1 bis 3 VwGO; keine Vorlage an

    Für die Frage, ob eine Rechtssache besondere rechtliche Schwierigkeiten aufweist, kommt es allein auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der Entscheidung über die Zulassung an (vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 2. März 2006 - Az.: 1 L 7/05 - veröffentlicht bei juris [m. w. N.]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.03.2010 - 1 L 96/09

    Unanfechtbarkeit des Einzelrichterübertragungsbeschlusses; Verstoß gegen GG Art

    Für die Frage, ob eine Rechtssache besondere rechtliche Schwierigkeiten aufweist, kommt es allein auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der Entscheidung über die Zulassung an ( vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 2. März 2006 - Az.: 1 L 7/05 - veröffentlicht bei juris [m. w. N.] ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.10.2008 - 1 L 77/08

    Zur Kürzung des Familienzuschlages im Rahmen bewilligter Altersteilzeit im

    Da das Berufungs(zulassungs)verfahren u. a. auf die erstinstanzlich erfolgte Sachverhaltserforschung rekurriert, vermag hiernach ein ursprünglich "schwieriger" Fall - nach sorgfältiger tatsächlicher und rechtlicher Aufarbeitung durch das Verwaltungsgericht - aus der Sicht des Berufungsgerichtes keine besonderen Schwierigkeiten mehr aufzuweisen, während umgekehrt ein sich zunächst als "einfach" darstellender Fall aufgrund der erstinstanzlichen Entscheidung und ihrer Begründung (unter Umständen noch nach Erlass der erstinstanzlichen Entscheidung) schwierige tatsächliche oder rechtliche Fragen aufwerfen kann (siehe zum Vorstehenden in ständiger Rechtsprechung: OVG LSA, Beschluss vom 2. März 2006 - Az.: 1 L 7/05 -, veröffentlicht bei juris [m. w. N.]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.09.2011 - 1 L 94/11

    Beweisgrundsätze im Dienstunfallrecht

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.03.2009 - 1 L 27/09

    Zur vorübergehenden Erhöhung des Ruhegehaltssatzes gemäß § 14a BeamtVG i. V. m. §

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Wird zitiert von ...

  • LG Heilbronn, 10.05.2006 - 1 T 133/06

    Zwangsverwaltervergütung: Voraussetzungen für eine einheitliche Abrechnung nach

    Auf die sofortige Beschwerde des Zwangsverwalters wird der Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 10.3.2006 - 1 L 7/05 - abgeändert.
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